Der Winterdienst gehört nicht zur Straßenbaulast.
Eine straßenrechtliche Verpflichtung zu einem generellen Winterdienst auf Straßen oder bestimmten Straßenklassen besteht nicht. Aus der im bürgerlichen Recht wurzelnden Verkehrssicherungspflicht können sich im Einzelfall vor allem in Ortsdurchfahrten Winterdienstpflichten für den Straßenbaulastträger ergeben, die aber je nach Situation vor Ort räumlich oder sachlich stark eingeschränkt sind. Auf der freien Strecke besteht bei Schnee- und Eisglätte eine Streupflicht nur bei besonders gefährlichen Straßenstellen (Fahrbahnstellen). Abgesehen davon ist der Winterdienst eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers.
Mit unseren Schneeräumern befreien wir Verkehrs- und alle anderen Flächen schnell und zuverlässig von Eis und Schnee und sorgen so für viel Sicherheit auf Straßen und Wegen. Selbstverständlich rund um die Uhr und jeden Tag. Auch zu jeder anderen Jahreszeit pflegen und reinigen wir Einrichtungen und Anlagen – schnell, effizient und besonders umweltschonend.