Winterdienst

Winterdienst ist keine Straßenbaulast. Das Straßenrecht schreibt keinen generellen Winterdienst vor – weder für alle Straßen noch für bestimmte Straßenklassen.

Dennoch kann eine Pflicht entstehen. Grundlage ist dann nicht das Straßenrecht, sondern die Verkehrssicherungspflicht aus dem Bürgerlichen Recht. Sie greift vor allem in Ortsdurchfahrten. Allerdings ist sie räumlich und sachlich oft stark begrenzt – je nach örtlicher Situation.

Auf freier Strecke gilt: Schnee und Eis verpflichten nur an besonders gefährlichen Stellen zum Streuen. Überall sonst bleibt Winterdienst eine freiwillige Leistung des Straßenbaulastträgers.

Wir machen den Unterschied. Unsere Schneeräumer befreien Verkehrsflächen und alle weiteren Flächen schnell und zuverlässig von Eis und Schnee. Das Ergebnis: mehr Sicherheit auf Straßen und Wegen – 24/7, das ganze Jahr.

Und wenn kein Schnee fällt? Dann pflegen und reinigen wir Einrichtungen und Anlagen. Effizient. Verlässlich. Umweltschonend.

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